Vor Arbeitsbeginn digital und revisionssicher.
Kein ELSTER, kein Papier – dafür strukturierte Eingaben und Nachweise.
Fokus auf die Pflichtfelder der Sofortmeldung: Daten erfassen, prüfen, versenden und Nachweis für die Ablage exportieren.
Registrierung per E-Mail.
Zugang über Betriebsnummer und Passwort.
Erfassung der notwendigen Angaben.
Wenn die Versicherungsnummer nicht vorliegt, werden Ident-Daten genutzt.
Übermittlung an die DRV.
Nachweis und Export für die Ablage verfügbar.
Für eine Sofortmeldung werden im Kern wenige Angaben benötigt – dadurch bleibt der Prozess schlank.
Sofortmeldungen.online unterstützt dabei, Sofortmeldungen konsistent und rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu erstellen. Digital, nachvollziehbar und ohne Papierprozess.
Geeignet für Aushilfen, Saisonkräfte oder kurzfristige Personalbedarfe – auch außerhalb von Bürozeiten.
Klare Zugänge im Betrieb – hilfreich bei wechselnden Zuständigkeiten oder mehreren Standorten.
Digitale Erfassung ohne Papierprozess – dadurch konsistenter Ablauf und weniger Übertragungsfehler.
Name, Versicherungsnummer/Ident-Daten, Betriebsnummer, Datum der Beschäftigungsaufnahme.
§ 28a Abs. 4 SGB IV, DEÜV – Sofortmeldung (Meldegrund 20) an die Deutsche Rentenversicherung.
Versäumte Sofortmeldungen sind ordnungswidrig und können Bußgelder nach sich ziehen.
Gesetzeskonforme Sofortmeldung gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV.
Jede Meldung wird mit Zeitstempel dokumentiert.
Nachweise für interne Ablage und Prüfungen.
Meldungen jederzeit vor Arbeitsbeginn versendbar.
Die Pflicht betrifft branchen gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV. Meldung spätestens vor Dienstantritt.
Baugewerbe
Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Gaststätten
Gastronomie, Restaurants und ähnliche Betriebe.
Beherbergung
Hotels, Pensionen und vergleichbare Einrichtungen.
Friseurgewerbe
Meldepflicht ab dem 01.01.2026 (inkl. Barbershops).
Wach- und Sicherheitsgewerbe
Private Sicherheits- und Wachdienste.
Gebäudereinigung
Reinigung von Gebäuden und Objekten.
Messe- und Ausstellungsbau
Errichtung von Messeständen und Ausstellungsflächen.
Schaustellergewerbe
Betriebe, die Volksfeste und Jahrmärkte durchführen.
Personenbeförderung
Taxi-, Bus- und Mietwagenunternehmen.
Spedition, Transport und Logistik
Transport- und Lagerleistungen.
Forstwirtschaft
Betriebe der Waldbewirtschaftung.
Fleischwirtschaft
Schlachtbetriebe, Verarbeitung und Handel.
Prostitutionsgewerbe
Betriebe im Prostitutionsbereich.