Erste Meldung kostenfrei

Sofortmeldungen vor Dienstantritt.

Gesetzeskonform, sicher, jederzeit.
Digitale Übermittlung an die DRV mit Zeitstempel und Nachweis – in wenigen Minuten erledigt.
DSGVO-konform EU-Hosting Zeitstempel und Nachweis
Rechtsgrundlage: § 28a Abs. 4 SGB IV (Sofortmeldung vor Arbeitsaufnahme).
Loginansicht Sofortmeldungen.online

Neue Mitarbeitende rechtzeitig melden

Vor Arbeitsbeginn digital und revisionssicher.
Kein ELSTER, kein Papier – dafür strukturierte Eingaben und Nachweise.

Gesetzliche Pflicht erfüllen
Sofortmeldung vor Dienstantritt gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV.
Typische Fehler vermeiden
Meldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen – nachträglich am selben Tag ist nicht zulässig.
Nachweise strukturiert ablegen
Export für interne Ablage und Prüfprozesse verfügbar.

Ablauf

Fokus auf die Pflichtfelder der Sofortmeldung: Daten erfassen, prüfen, versenden und Nachweis für die Ablage exportieren.

1

Registrierung

Registrierung per E-Mail.
Zugang über Betriebsnummer und Passwort.

2

Beschäftigtendaten

Erfassung der notwendigen Angaben.
Wenn die Versicherungsnummer nicht vorliegt, werden Ident-Daten genutzt.

3

Versand und Nachweis

Übermittlung an die DRV.
Nachweis und Export für die Ablage verfügbar.

Pflichtfelder im Überblick

Für eine Sofortmeldung werden im Kern wenige Angaben benötigt – dadurch bleibt der Prozess schlank.

Identifikation
Versicherungsnummer oder Ident-Daten, Name.
Betrieb
Betriebsnummer und Datum der Beschäftigungsaufnahme.
Praxis-Tipp
Frühzeitige Erfassung der Stammdaten spart Zeit bei kurzfristigen Einstellungen.
Wichtig
Meldung muss vor Arbeitsbeginn raus – Nachweis anschließend für die Ablage sichern.

Vorteile

Sofortmeldungen.online unterstützt dabei, Sofortmeldungen konsistent und rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu erstellen. Digital, nachvollziehbar und ohne Papierprozess.

Ideal für kurzfristige Einstellungen

Geeignet für Aushilfen, Saisonkräfte oder kurzfristige Personalbedarfe – auch außerhalb von Bürozeiten.

Mehrere Verantwortliche

Klare Zugänge im Betrieb – hilfreich bei wechselnden Zuständigkeiten oder mehreren Standorten.

Weniger Medienbruch

Digitale Erfassung ohne Papierprozess – dadurch konsistenter Ablauf und weniger Übertragungsfehler.

Erforderliche Angaben

Name, Versicherungsnummer/Ident-Daten, Betriebsnummer, Datum der Beschäftigungsaufnahme.

Rechtsgrundlage

§ 28a Abs. 4 SGB IV, DEÜV – Sofortmeldung (Meldegrund 20) an die Deutsche Rentenversicherung.

Risiko bei Verstößen

Versäumte Sofortmeldungen sind ordnungswidrig und können Bußgelder nach sich ziehen.

Jetzt Sofortmeldung versenden

Preise

Abrechnung
2,00 €
pro versendeter Sofortmeldung inkl. MwSt.
Erste Meldung kostenfrei
Einzelversand möglich
Unkomplizierte Zahlung via PayPal

Leistungsumfang

Übermittlung an die DRV

Gesetzeskonforme Sofortmeldung gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV.

Zeitstempel & Nachweis

Jede Meldung wird mit Zeitstempel dokumentiert.

Export & Ablage

Nachweise für interne Ablage und Prüfungen.

Rund um die Uhr verfügbar

Meldungen jederzeit vor Arbeitsbeginn versendbar.

Jetzt Sofortmeldung versenden

Sofortmeldepflichtige Branchen

Die Pflicht betrifft branchen gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV. Meldung spätestens vor Dienstantritt.

Baugewerbe

Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Gaststätten

Gastronomie, Restaurants und ähnliche Betriebe.

Beherbergung

Hotels, Pensionen und vergleichbare Einrichtungen.

Friseurgewerbe

Meldepflicht ab dem 01.01.2026 (inkl. Barbershops).

Wach- und Sicherheitsgewerbe

Private Sicherheits- und Wachdienste.

Gebäudereinigung

Reinigung von Gebäuden und Objekten.

Messe- und Ausstellungsbau

Errichtung von Messeständen und Ausstellungsflächen.

Schaustellergewerbe

Betriebe, die Volksfeste und Jahrmärkte durchführen.

Personenbeförderung

Taxi-, Bus- und Mietwagenunternehmen.

Spedition, Transport und Logistik

Transport- und Lagerleistungen.

Forstwirtschaft

Betriebe der Waldbewirtschaftung.

Fleischwirtschaft

Schlachtbetriebe, Verarbeitung und Handel.

Prostitutionsgewerbe

Betriebe im Prostitutionsbereich.

Quelle: zoll.de (Branchenübersicht gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV)

Updates

Hinweise zu Pflichten, Praxis-Tipps und Produkt-Updates über WhatsApp-Channel und Instagram.

WhatsApp-Channel

QR-Code und Channel-Link werden ergänzt, sobald verfügbar.

Instagram
Instagram: @sofortmeldungen.online

FAQ

Was ist eine Sofortmeldung?
Eine Sofortmeldung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung vor Arbeitsaufnahme in bestimmten Branchen. Sie dient u. a. der Nachvollziehbarkeit von Beschäftigungen.
Welche Daten werden benötigt?
Name der beschäftigten Person, Versicherungsnummer (oder Ident-Daten), Betriebsnummer des Arbeitgebers, Datum der Beschäftigungsaufnahme.
Welche Branchen sind meldepflichtig?
Die Branchenübersicht ist im Abschnitt „Sofortmeldepflichtige Branchen“ aufgeführt. Quelle: zoll.de.
Wann muss die Meldung erfolgen?
Spätestens vor Dienstantritt. Eine nachträgliche Meldung am selben Tag ist nicht zulässig.
Wie erfolgt die Zahlung?
Zahlung ist per PayPal möglich. Abgerechnet werden ausschließlich versendete Sofortmeldungen.
Was passiert bei Verstößen?
Nicht abgegebene Sofortmeldungen sind ordnungswidrig und können Bußgelder nach sich ziehen.

Kontakt

Fragen zu Preisen, Ablauf und Datenschutz.

Erste Meldung kostenfrei