Die SynComNet Sofortmeldungs‑App unterstützt Arbeitgeber bei der gesetzlich vorgeschriebenen Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung (DSRV). Pflicht in bestimmten Branchen gem. § 28a Abs. 4 SGB IV – vor Arbeitsaufnahme.
Pflicht für bestimmte Branchen gem. § 28a Abs. 4 SGB IV (u. a. Bau, Gaststätten/Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition/Transport/Logistik, Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messe‑/Ausstellungsbau, Fleischwirtschaft, Prostitutions‑, Wach‑ und Sicherheitsgewerbe, Frisörgewerbe incl. Barbershops (ab dem 01.01.2026)). Quelle: zoll.de
Pflichtmeldungen an die DSRV gem. § 28a Abs. 4 SGB IV – in Sekunden erstellt und übermittelt.
Verschlüsselung, Rollen, Protokollierung, Export. Serverstandort EU.
Revisionssichere Übermittlung mit Zeitstempel und Nachweisen.
Einheitliches Erlebnis – App und Web, geräteübergreifend.
Rechtsgrundlage: § 28a Abs. 4 SGB IV, DEÜV – Sofortmeldung (Meldegrund 20) an die Deutsche Rentenversicherung. Pflichtfelder: Name, Versicherungsnummer/Ident‑Daten, Betriebsnummer, Datum der Beschäftigungsaufnahme.
Elektronisch über zertifizierte Schnittstelle an die DSRV. Protokollierung, Zeitstempel, Export.
Versäumte Sofortmeldungen sind ordnungswidrig und können Bußgelder auslösen; zudem Verdacht auf Schwarzarbeit.
Basis, Pro, Business oder Enterprise – flexibel kündbar.
Name, VSNR/Ident‑Daten, Betriebsnummer, Datum der Beschäftigungsaufnahme.
Gesetzeskonform an die DSRV übermitteln – Nachweis mit Zeitstempel archivieren.
Wähle das Paket, das zu deinem Einsatz passt – Upgrade jederzeit möglich.
Alle Preise inkl. MwSt. Zusatz‑Sofortmeldungen werden zum ausgewiesenen Stückpreis berechnet.
Wird ab dem 01.01.2026 meldepflichtig (inkl. Barber-Shops).
Restaurants, Hotels, Pensionen und ähnliche Einrichtungen.
Private Sicherheits- und Wachdienste.
Professionelle Reinigung von Gebäuden und Objekten.
Errichtung von Messeständen und Ausstellungsflächen.
Betriebe, die Volksfeste und Jahrmärkte organisieren.
Taxen, Bus- und Mietwagenunternehmen.
Transport- und Lagerleistungen aller Art.
Alle Betriebe, die in der Waldbewirtschaftung tätig sind.
Schlachtbetriebe, Fleischverarbeitung und -handel.
Betriebe, die Dienstleistungen im Prostitutionsbereich anbieten.
Umfasst alle Tätigkeiten der Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Name des Beschäftigten, Versicherungsnummer (oder Ident‑Daten), Betriebsnummer des Arbeitgebers, Datum der Beschäftigungsaufnahme.
u. a. Bau, Gaststätten/Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition/Transport/Logistik, Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messe‑/Ausstellungsbau, Fleischwirtschaft, Prostitutions‑, Wach‑ und Sicherheitsgewerbe, Frisörgewerbe incl. Barbershops (ab dem 01.01.2026) (Quelle: zoll.de).
Spätestens vor Dienstantritt – eine nachträgliche Meldung am selben Tag ist nicht zulässig.
Nicht abgegebene Sofortmeldungen sind ordnungswidrig und können Bußgelder nach sich ziehen; zudem Verdacht auf Schwarzarbeit.
Fragen zu Preisen, Technik oder Datenschutz? Wir beraten dich gern.